Dienstleistungsvereinbarung
Honorierte Finanzplanung ohne Produktvermittlung und -betreuung. Umfang und Honorar werden vorab vereinbart.
Transparenz
Meine Tätigkeit umfasst Finanzplanung und Finanzberatung. Welche Vergütung gilt, hängt von deinen Bedürfnissen, der vereinbarten Leistung und gegebenenfalls dem Produkt ab. Das erste Kennenlernen ist kostenfrei.
Beratung sowie Art und Quelle der Vergütung
Honorierte Finanzplanung ohne Produktvermittlung und -betreuung. Umfang und Honorar werden vorab vereinbart.
Der Produktanbieter vergütet die Vermittlung und laufende Betreuung von Finanz- und Versicherungslösungen. Bei Versicherungen sind diese Courtagen (Provisionen) in die Versicherungsprämien eingerechnet.
Für die Vermittlung sogenannter Nettopolicen kann ein direktes Honorar auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung anfallen.
Eine Kombination dieser Vergütungsmodelle ist möglich und wird individuell abgestimmt.
Ich bin als Handelsvertreter gemäß § 84 HGB für die MLP Finanzberatung SE tätig. Als Versicherungsmakler berät die MLP Finanzberatung SE und damit auch der MLP Berater in Versicherungsfragen.
Die Beratung und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung werden im Courtage-Modell durch die von Versicherungsgesellschaften gezahlten, in die Prämien eingerechneten Courtagen abgegolten. Für diese Beratung und Betreuung entstehen dem Versicherungsnehmer keine zusätzlichen Kosten. Eine honorierte Finanzplanung oder die Vermittlung einer Nettopolice kann dagegen ein gesondert vereinbartes Entgelt auslösen.
Wir besprechen die konkrete Vergütung und die Produktkosten vor einer kostenpflichtigen Beauftragung oder Entscheidung.
Eine in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage ist Teil der Produktkosten. Daraus folgt nicht automatisch, dass ein Abschluss über jeden Vertriebsweg denselben Preis hat.
Der nächste Schritt
Im kostenfreien ersten Gespräch klären wir, welche Leistung du suchst und welches Vergütungsmodell dafür infrage kommt.
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